Sequential Turn Signals
Oft wird die Frage diskutiert, ob die "Sequential Turn Signals" (Intervallblinker, Reihenblinker) bei den Modellen Cougar 1967 - 1973, Thunderbird 1964 - 1971 und Shelby 1969 - 1971 vom Strassenverkehrsgesetz zulässig sind.
Da ich wieder einmal meinen Cougar prüfen musste, welcher mit diesen "Sequential Turn Signals" ausgerüstet war, habe ich beim Touring Club der Schweiz (TCS), Technisches Zentrum, Emmen, nachgefragt wie denn der Sachverhalt nun rechtlich wirklich ist.
Hier das Antwortschreiben des TCS vom 7.2.96:
Artikel 79 Absatz 2 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) vom 19. Juni 1995:
Die Richtungsblinker müssen spätestens eine Sekunde nach dem Einschalten aufleuchten und eine Blinkfreqenz von 90 +/- 30 pro Minute aufweisen. Sie müssen je Seite vorn, seitlich und hinten gleichzeitig aufleuchten oder erlöschen.
Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV) vom 27.8.1969:
Paarweise zusammengehörende Lichter und Rückstrahler gleicher Art müssen gleiche Form, Stärke und Farbe aufweisen, symmetrisch zur Längsachse des Fahrzeuges und in gleicher Höhe über dem Boden angebracht sein. Sie müssen mit Ausnahme der Parklichter gleichzeitig aufleuchten oder erlöschen. Richtungblinker müssen je Seite vorn, seitlich und hinten gleichzeitig aufleuchten oder erlöschen.
Einzige Ausnahme sind die Thunderbirds der Jahrgänge 1965 und 1966. In den Typenscheinen (Nr. 4775) 1965 und (Nr. 5322) 1966 steht:
Blinker hinten: 3 Lampen für jede Seite mit ungleichem Blinkbeginn.
Markus R. Härri